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im Schulelternbeirat, denn der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus!

 

Die Mitglieder der Schulelternbeirates sind im wesentlichen die Klassenelternbeiräte, welche von der Elternschaft der einzelnen Klassen gewählt werden. Darüber hinaus sieht das Hessische Schulgesetz (HSchG) weitere Möglichkeiten vor, Elternvertreter zu wählen. Dies betrifft vor allem Klassen, in denen die Mehrheit der SchülerInnen volljährig ist, nicht aber die Gesamtheit.

Außerdem können Vertreter ausländischer Eltern unter bestimmten Umständen gewählt werden, die dann dem Schulelternbeirat mit beratender Stimme angehören.

Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine(n) Vorsitzende(n) sowie weitere Vorstandsmitglieder.

zZt. amtierender Vorstand:

Bei einem Großteil der Entscheidungen der Schulkonferenz muß der Schulelternbeirat zustimmen oder mindestens vorher angehört werden. So ist z.B. die Entscheidung über das Schulprogramm oder die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote zustimmunspflichtig. Angehört werden muß er beispielsweise bei der Entscheidung über "Schulordnungen zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs". Dazu gehören z.B. Entscheidungen über die Einrichtungen von Schulkiosken oder die Grundsätze zur Betätigung von Schülergruppen in der Schule.

Hier finden Sie Protokolle zu einzelnen Sitzungen oder wichtige Mitteilungen des Schulelternbeirates:

Protokoll1.pdf

 

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